Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen
alle Unternehmer sind gemäß §5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) dazu verpflichtet
eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Insbesondere Klein- und Mittelunternehmen können keine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit im eigenen Betrieb stellen oder die intern bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit ist überlastet und benötigt zusätzliche Unterstützung.
Wir unterstützen Sie, individuell angepasst an Ihre Bedürfnisse und im gesetzlich vorgegebenen Rahmen als Fachkraft für Arbeitssicherheit.