SiGeKo

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator auf Ihrer Baustelle

Auf jeder Baustelle,

auf der mehrere Arbeitgeber gleichzeitig oder hintereinander tätig werden, ist vom Bauherren ein Koordinator gemäß Baustellenverordnung (kurz: SiGeKo) zu stellen. 

Was bedeutet das für Sie als Bauherr: Wenn auf Ihrer Baustelle mehrere Unternehmen (auch ein Generalunternehmer mit seinen Subunternehmern) tätig werden, sind Sie nach Baustellenverordnung verpflichtet, einen SiGeKo einzusetzen. 

Wir unterstützen Sie auf Ihrer Baustelle im Bereich des Arbeitsschutzes in den verschiedenen Phasen Ihres Projektes. 
 

SiGePlan

Erstellung des
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes

Unterlage

Erstellung der Unterlage 
zur Sicherheit und Gesundheitsschutz 
für spätere Arbeiten in und am Gebäude

Sicherheitsbegehung

Durchführung von Sicherheitsbegehungen auf der Baustelle mit Protokollierung